Hyperthermie-Behandlung – Kostenübernahme durch gesetzliche oder Kostenerstattung durch private Krankenkassen bei komplementärer Krebstherapie

Leider verhält es sich noch immer so, dass komplementäre Krebstherapien wie die Hyperthermie nicht unbedingt von den Krankenkassen übernommen werden – eine generelle Kostenübernahmepflicht gibt es bisher nicht. Und das, obwohl für mehrere Tumore bereits in Studien bewiesen werden konnte, dass Chemo- und Strahlentherapien erfolgreicher sind, wenn sie mit der Hyperthermie kombiniert werden. Mehrere Rechtsprechungen der letzten Jahre verpflichten jedoch in Einzelfallentscheidungen gesetzliche Krankenkassen, die Kosten zu übernehmen, und diese Urteile lassen hoffen, dass in Zukunft immer mehr komplementäre Behandlungen finanziell abgedeckt werden. In unserem Artikel erklären wir Ihnen, auf welche Kostenübernahme Sie Anrecht haben und geben Tipps, worauf Sie bei Kostenübernahmeanträgen achten sollten.

Hyperthermie-Kostenübernahme durch Krankenkassen #1: Gesetzliche Krankenkassen – Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Behandlung

Erfolgt die Hyperthermie im Rahmen einer stationären Klinikbehandlung, sind die Kosten in der stationären Therapie enthalten und werden von den gesetzlichen Krankenkassen für die Dauer des Krankenhausaufenthalts übernommen. Bei der ambulanten Therapie hingegen besteht momentan noch kein Anspruch auf Kostenübernahme. Hier müsste zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen (GBA) die Therapie „positiv“ bewerten. Erst dann könnte sie in den Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse aufgenommen und die Behandlung finanziell übernommen werden. Im Jahr 2005 erfolgte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der die Kostenübernahme für komplementäre Behandlungen wie die Lokale Hyperthermie begünstigt. Demnach haben Sie immer dann einen Anspruch, „wenn eine lebensbedrohliche Krankheit behandelt wird, für die keine allgemein anerkannten Therapiemöglichkeiten mehr bestehen, und es mindestens eine geringe Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung hinsichtlich des Krankheitsverlaufs gibt“. Dieser Beschluss ist jedoch nicht erzwingbar und Einzelfallentscheidungen basieren oft auf Kulanz der Krankenkasse.

Hyperthermie-Kostenübernahme durch Krankenkassen #2: Tipps für den Kostenantrag bei gesetzlichen Krankenkassen

Besonders bei der Beurteilung durch die Krankenkasse und ihren medizinischen Dienst (MDK) besteht ein großer Spielraum. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse persönlich vorzustellen. Sie sollten in jedem Fall einen individuellen Behandlungsplan, der den voraussichtlichen Behandlungsumfang und die Kosten aufzeigt, vorlegen können. In der Regel umfasst eine Behandlungsserie der Lokalen Hyperthermie ca. 25 einstündige Sitzungen innerhalb von 8 Wochen. Hilfreich ist ein Attest Ihres behandelnden Arztes, welches belegt, dass schulmedizinische Behandlungsmöglichkeiten nur noch bedingt zur Verfügung stehen, mit Unverträglichkeiten zu rechnen ist oder aber eine weitere Behandlung nicht mehr möglich ist. Kostenübernahmeanträge sollten möglichst vor Beginn der Hyperthermie-Behandlung gestellt werden.

Hyperthermie-Kostenübernahme durch Krankenkassen #3: Versicherungsschutz und Kostenerstattung durch private Krankenkassen

Für privatversicherte Patienten werden die Kosten für Lokale Hyperthermie in Verbindung mit Chemotherapie gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Ziffer 5854 übernommen. Die Auslegung dieser Ziffer wird von den privaten Kassen unterschiedlich gehandhabt, so dass die Hyperthermie oft auch in Kombination mit Strahlentherapie oder als Monotherapie übernommen wird. Trotzdem empfehlen wir, genau wie bei gesetzlich Versicherten, auch Patienten mit privatem Versicherungsschutz, eine Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn zu beantragen.

Hyperthermie-Kostenübernahme durch Krankenkassen Fazit: Zahlreiche Studien sind erfolgversprechend und Experten hoffen auf generelle Kostenübernahme

Zahlreiche Studien belegen bereits, dass die Lokale Hyperthermie in Kombination mit klassischen Behandlungen wie Chemo- und Strahlentherapie eine höhere Erfolgsquote erzielen kann. Beispielsweise konnte Gebärmutterhalskrebs mit einer Kombination aus Strahlentherapie und Lokaler Hyperthermie behandelt werden und verlängerte laut einer Studie von J. van der Zee die Lebenszeit von Patienten deutlich. Aufgrund dieser Studie und der erzielten Ergebnisse, zählt in den Niederlanden die Hyperthermie als ergänzende Maßnahme bei der Behandlung von Gebärmutterhalskrebs (Cervix-CA) zur Standardtherapie. Bei wiederkehrendem Brustkrebs konnte in den USA an der Duke-University in North Carolina durch Dr. Ellen Jones belegt werden, dass bei 68 Prozent der Patientinnen eine Bestrahlung in Kombination mit der Hyperthermie zu einem Verschwinden des Tumors führte. In der Vergleichsgruppe mit ausschließlicher Strahlentherapie konnte dieser Erfolg nur bei 24 Prozent der Patientinnen erreicht werden. Auch bei Sarkomen, wiederkehrenden Hirntumoren oder Blasenkrebs konnten Erfolge verzeichnet werden. Komplementäre Behandlungen wie die Hyperthermie sind also kein Hokuspokus, sondern erweitern unsere Möglichkeiten, Krebs zu bekämpfen und Lebenszeiten zu verlängern – auch wenn eine komplette Heilung nie garantiert ist. Es besteht unter komplementär behandelnden Ärzten eine große Hoffnung, dass in naher Zukunft Methoden wie die Hyperthermie besser anerkannt werden und Kassen zu einer generellen Kostenübernahme verpflichtet werden.

Dr. Michael Hülser

Dr. med. Michael Hülser

Dr. Michael Hülser ist Facharzt für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie und Psychotherapie, Jg. 1960, studierte von 1983 bis 1988 Medizin an der Universität Göttingen. Nach Stationen in mehreren Kliniken ließ er sich im Jahr 2000 in Filderstadt nieder.
Er beschäftigt sich „neben den Disziplinen der klassischen Medizin ebenso mit anthroposophische Medizin, komplementäre Krebstherapie und Naturheilkunde. Hierbei hat er sich im Laufe seiner Tätigkeit insbesondere auf die Bereiche der Hyperthermie und der komplementären Krebstherapie spezialisiert“.
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